Schnelle Hilfe
„Ganz in Ihrem Sinne“

Hinweise im Schadenfall

Wie gehen Sie vor, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können?

Wenn Sie, aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht verreisen können, bitten wir Sie die Reise unverzüglich zu stornieren. Nach Einreichung und Prüfung Ihrer Unterlagen erstatten wir Ihnen gemäß unserer Versicherungsbedingungen die angefallenen Stornokosten. Unsere Reiseversicherungen sind immer ohne Selbstbeteiligung.

Um Ihren Schadenfall bei uns einzureichen benötigen wir die folgenden Unterlagen:
  • Ausgefülltes Schadenformular mit Angabe Ihrer Versicherungsschein-Nummer
  • Vollständige Buchungsbestätigung
  • Vollständige Stornokostenrechnung
    Hinweis: Für Flugtickets, die laut Airline nicht erstattungsfähig sind, bitten wir Sie die Airline oder den Reiseveranstalter dennoch direkt zu kontaktieren und die angefallenen Steuern und Gebühren zurück zu fordern. Diese Erstattung steht Ihnen zu.
  • Nachweis eines versicherten Ereignisses, z.B. unseren Vordruck als ärztliche Bescheinigung mit Angaben zum Krankheitsverlauf und einer Diagnose
Wichtig: Sollten Sie aufgrund eines unverhofften Ereignisses Ihre Reise nicht antreten oder wie geplant durchführen können, bitten wir Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter zu informieren. Höher anfallende Stornokosten, die aufgrund einer späteren Stornierung Ihrer Reise durch die Hoffnung auf Genesung oder ähnlichen Gründen entstehen, können wir nicht ersetzen.

Wenn Sie einen Schadenfall in der Reisekranken- oder Reisegepäck-Versicherung melden wollen, finden Sie alle wichtigen Informationen hierzu im entsprechenden Merkblatt des jeweiligen Schadenformulars.